Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden, gültig ab 01.04.2011
AGB der Fidi OG, im weiteren PC-Welt genannt im geschäftlichen Verkehr mit VERBRAUCHERN im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), im weiteren Kunde genannt.
1. ALLGEMEINES
Alle Lieferungen und Leistungen (inklusive Werkvertragsleistungen) der PC-Welt, auch im Rahmen des Onlineshops www.pcwelt.org, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung, sofern keine anderen Regelungen mit dem Kunden vereinbart wurden.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
Online-Handel
Die Präsentation der Produkte auf www.pcwelt.org stellt kein verbindliches Angebot an den Kunden dar, sondern entspricht einer unverbindlichen Onlinepreisliste. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch.
Die Absendung einer Online-Bestellung durch den Kunden gilt lediglich als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Der Inhalt dieses Angebotes kann ausschließlich aus den im Online-Warenkorb der PC-Welt enthaltenen Waren und Dienstleistungen sowie die beim Absenden der Online-Bestellung auf www.pcwelt.org angeführten Konditionen (Versandart, Zahlungsart) bestehen. Nach Eingang der Online-Bestellung erhält der Kunde eine automatisierte E-Mail seitens PC-Welt, die den Eingang der Bestellung bei PC-Welt bestätigt und die wesentlichen Informationen enthält (Eingangsbestätigung). Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Kunden durch PC-Welt dar, sondern dient lediglich der Benachrichtigung des Kunden über den Eingang der Bestellung bei PC-Welt.
Unabhängig davon, ob das online-bestellte Produkt in den Lagerbeständen der PC-Welt verfügbar oder nicht verfügbar ist, erhält der Kunde - nach Bearbeitung der Bestellung – eine weitere E-Mail-Nachricht (Auftragsbestätigung), mit welcher der Auftrag bestätigt wird. In diesem Fall kommt daher mit Zustellung dieser E-Mail (Auftragsbestätigung) beim Kunden der Kaufvertrag endgültig zustande. Bei Online-Bestellungen mit der Zahlungsart "Vorauszahlung per Banküberweisung" erhält der Kunde von PC-Welt eine Reservierungsbestätigung mit Angabe der Bankverbindung der PC-Welt, auf welche die Vorauszahlung durch den Kunden zu leisten ist. Der Kaufvertrag kommt spätestens mit Eingang des Geldes auf dem Bankkonto der PC-Welt zustande. Sollte binnen 7 Werktagen ab Bestellung keine Leistung der Vorauszahlung durch den Kunden erfolgen, behält sich PC-Welt das Recht vor, die Bestellung mangels Vorauszahlungseingang zu stornieren und die Waren für andere Kunden freizugeben. Bei Versand der Waren wird dem Kunden eine weitere E-Mail übermittelt (Versandbestätigung). Diese E-Mail enthält auch eine Kopie der Rechnung im PDF-Format sowie die für eventuelle Sendungsverfolgung notwendigen Paketdaten und Kontaktmöglichkeit mit dem Frachtführer.
Online-Reservierung und Abholung
Reserviert der Kunde Ware zur Abholung in einem Geschäftslokal der PC-Welt, so wird die Ware für einen Werktag unverbindlich hinterlegt. Als Bestätigung, dass die Ware hinterlegt wurde, erhält der Kunde eine Reservierungsbestätigung, die Informationen über die Verfügbarkeit enthält. Diese Reservierungsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrags mit PC-Welt dar, sondern dient lediglich als Benachrichtigung, dass die Ware verfügbar ist. Wird die Ware nicht binnen eines Werktages ab Benachrichtigung über die Verfügbarkeit der Waren abgeholt, erlischt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigung.
Bei Online-Reservierungen mit Abholung der Waren in den Geschäftslokalen der PC-Welt kommt ein Vertrag daher erst bei Übergabe der Waren und Bezahlung des Kaufpreises im Geschäftslokal der PC-Welt zustande.
Schalterverkauf
Beim Schalterverkauf in den Geschäftslokalen der PC-Welt, unabhängig davon, ob die Waren vorher reserviert wurden oder bei einem Mitarbeiter der PC-Welt bestellt werden, kommt ein Kaufvertrag durch Übergabe der Waren und Bezahlung des Kaufpreises zustande.
3. REGISTRIERUNG VON KUNDEN, KUNDENKONTEN
Eine Online-Bestellmöglichkeit besteht nur nach vollständiger Eingabe des Logins und Passwortes. Bei der Erstbestellung ist eine Registrierung als "neuer Kunde" erforderlich. Für weitere Bestellungen genügt die Eingabe des vom Benutzer bei der Erstregistrierung festgelegten Logins und Passwortes. Die Vertragsdaten werden zur Fakturierung gespeichert und sind jederzeit für den Kunden per Login einsehbar.
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das von ihm angegebene E-Mail-Konto erreichbar ist und die reibungslose Kommunikation im Zusammenhang mit der Bestellung über E-Mail funktioniert. Weiters hat der Kunde sein Kundenpasswort vor dem Missbrauch durch Dritte zu sichern und darf dieses nicht an Dritte weitergeben.
4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle im Onlineshop www.pcwelt.org angegebenen Preise enthalten die gesetzlich festgesetzte Umsatzsteuer. Alle Preise verstehen sich weiters ab dem Zentrallager inklusive ausreichender und fachgerechter Verpackung. Die Versandkosten werden Ihnen im Bestellverlauf angezeigt. Um sich die günstigsten Lieferkonditionen anzeigen zu lassen, können Sie auch die Versandkostenermittlung verwenden. Diese wird Ihnen angezeigt, sobald sich ein Artikel im Warenkorb befindet. Die Verrechnung erfolgt in € (EURO).
Die Details zur Abwicklung der jeweiligen Zahlungsart werden vor Bestellabschluss online eingeblendet. Bei Bestellungen gegen Vorauszahlung erfolgt der Versand erst nach vollständigem Geldeingang bei PC-Welt.
Für registrierte Privatkunden besteht die Möglichkeit der Zahlung per Bankeinzug oder Banküberweisung, diese können jedoch von uns ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen, Verbrauchern gemäß § 1000 Abs. 1 ABGB in der Höhe von 4 % p.a. bzw. bei Kreditierungsgeschäften 5 % p.a. über dem Kreditzinssatz, verrechnet, wobei der Anspruch auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt wird. Sollte ein als Zahlungskondition vereinbarter Bankeinzug vom Kreditinstitut des Kunden nicht realisiert werden, wird der Kunde mit Spesen in der Höhe von € 20,- inkl. MwSt. belastet. Bei Bezahlung der Rechnung via Banküberweisung oder Bankeinzug werden Zahlungen auch bei anders lautender Widmung auf ältere offene Rechnungen sowie angefallene Spesen und Zinsen angerechnet.
5. LIEFERUNG UND TRANSPORTSCHÄDEN
Sind in ein und derselben Bestellung Waren mit unterschiedlicher Verfügbarkeit enthalten, erfolgt der Versand erst, wenn sämtliche Produkte der Bestellung verfügbar sind. Die Lieferung erfolgt ausnahmslos aus dem PC-Welt Zentrallager an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift. Für die Lieferung ist PC-Welt die Wahl eines geeigneten Frachtführers freigestellt. Erfüllungsstandort für alle Warenbestellungen ist der Firmenstandort von PC-Welt (3830 Waidhofen/Thaya). Die Lieferung erfolgt normalerweise binnen 48 Stunden (bei Zahlung per Bar-Nachnahme), jedenfalls aber innerhalb von 7 Werktagen ab Einlangen des Kaufpreises (bei Vorauszahlung auf das Bankkonto der PC-Welt).
Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Bestellers passt oder weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten für den erfolglosen Anlieferungsversuch.
Sollte eine Lieferung vereinbart sein und vom Besteller ungerechtfertigt die Annahme einer Sendung verweigert werden, wird der Kunde mit den gesamten Versandspesen, gegebenenfalls Nachnahmegebühren, Rücksendespesen und einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 30,- inkl. 20% USt. belastet.
Transportschäden
Zwecks Absicherung etwaiger Kundenansprüche aus Transportschäden gegenüber dem jeweils mit dem Versand der Bestellung beauftragten Transportunternehmen, müssen äußerlich erkennbare Transportschäden umgehend bei Anlieferung der Bestellung beim Kunden dem Paketboten angezeigt werden. Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden müssen innerhalb von 6 Werktagen ab Zustellung schriftlich und inklusive Fotomaterial bei PC-Welt reklamiert werden, da andernfalls der Anspruch auf Geltendmachung der Ansprüche aus dem Transportschaden verfällt.
Abgesehen von einer allfälligen Haftung des Transportunternehmens haftet PC-Welt jedenfalls subsidiär für sämtliche Transportschäden, sofern sie entsprechend nachgewiesen werden.
6. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der PC-Welt. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist PC-Welt berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzuverlangen. Der Käufer ist diesfalls zur Herausgabe verpflichtet.
7. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Übergabe der Ware.
Der Ersatz für Mangelfolgeschäden, sonstige unmittelbare Schäden und Verluste oder entgangenen Gewinn aufgrund mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, sofern die Schäden leicht fahrlässig verursacht wurden und es sich dabei um keine Personenschäden handelt. Die Haftung für Personenschäden sowie eventuelle Ersatzansprüche gegen den Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz werden dadurch nicht beschränkt.
Haftung bei Datenverlusten
PC-Welt übernimmt keine Haftung für Datenverluste jeglicher Art während der Reparatur, Überprüfung oder Wartung sowie daraus resultierende Folgeschäden, sofern diese Schäden leicht fahrlässig von PC-Welt oder dieser zurechenbaren Personen (Erfüllungsgehilfen) verursacht wurden. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe des Gerätes an PC-Welt für eine ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen.
8. WIDERRUFSRECHT FÜR FERNABSATZVERTRÄGE
Wenn der Kaufvertrag unter ausschließlicher Zuhilfenahme fernkommunikationstauglicher Mittel, wie in § 5a Abs 2 KSchG (Konsumentenschutzgesetz) beschrieben, zustande kommt, kann der Verbraucher seine Bestellung innerhalb von vierzehn Tagen ab Erhalt der Ware oder Bestellung der Dienstleistung, ohne Angabe von Gründen in Textform (E-Mail, Brief, Fax) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen. Eine KschG-konforme Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher vor Vertragsabschluss zugestellt. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Verbraucher. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des schriftlichen Widerrufs an:
Fidi OG
„Widerruf“
Brunner Straße 43
3830 Waidhofen/Thaya
Fax: +43 (0) 2842 / 20499 - 20
E-Mail: office@pcwelt.org
Vom Rücktrittsrecht ausgeschlossen sind folgende Geschäftsfälle:
- Kaufverträge über Produkte, die nach Kundenspezifikationen individuell angefertigt werden und eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (im Besonderen PC-Systeme und Notebooks nach dem BTO-Prinzip (build-to-order)
- Kaufverträge, bei denen an die erworbenen Waren auch Dienstleistungen gekoppelt sind (zB Installation bei PC-Welt erworbener Software auf ebenfalls bei PC-Welt gekauften PC-Systemen)
- Dienstleistungsverträge, mit deren Ausführung bestellungsgemäß dem Verbraucher gegenüber innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird
- Kaufverträge über Software, sofern die gelieferten Waren entsiegelt wurden.
Widerrufsfolgen:
Im Fall des wirksamen Widerrufs sind beiderseits empfangener Leistungen Zug um Zug zurückzustellen und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Ware nicht, nur teilweise oder in verschlechtertem Zustand zurückgeben, muss er Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa in den Geschäftsräumlichkeiten der PC-Welt möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Der Verbraucher kann die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie sein Eigentum in Betrieb nimmt und alles unterlässt, was den Wert beeinträchtigen kann. Es gilt nach § 5g Abs 2 KSchG als vereinbart, dass der Verbraucher die Kosten des Rücktransports, unabhängig vom Wert der Sache, zu tragen hat, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
Die bereits erbrachten und somit endgültig nicht dem Widerruf unterliegenden Dienstleistungen (Zusammenbau bzw. Zerlegung von Komponenten eines PC, Installation und Lizenzvergabe von Software) vermindern entsprechend den zur Rückerstattung an den Kunden gelangenden Kaufpreis bzw. werden dem Kunden bei Annahmeverweigerung in Rechnung gestellt und als offene Forderung behandelt werden.
9. VOR-ORT-SERVICE
Vor-Ort-Service-Deklarationen sind Zusagen der Hersteller bzw. der Lieferanten. In diesem Fall ist die beanstandete Ware nicht bei PC-Welt zu reklamieren oder an PC-Welt zu retournieren. Diese Leistungen werden ausschließlich vom jeweiligen Hersteller selbst auf dessen Kosten und Risiko durchgeführt.
10. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Die PC-Welt anerkennt den Internet Ombudsmann (Internet Ombudsmann, 1050 Wien, Margaretenstraße 70/2/10; www.ombudsmann.at) als außergerichtliche Streitschlichtung an. Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach den §§ 88, 89, 93 Abs. 2 und 104 Abs. 1 JN nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind. Für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen aus dem Vertrag sind auch die zwingenden verbraucherrechtlichen Bestimmungen am Wohnsitz des Verbrauchers auf das Vertragsverhältnis anwendbar. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11. DATENSCHUTZ
Kundendaten werden seitens der PC-Welt elektronisch erfasst und verarbeitet. Im Zuge der Geschäftsbeziehung bekannt gegebene persönliche Daten werden vertraulich behandelt. PC-Welt nützt die Daten für die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen sowie zur Kommunikation mit dem Inhaber der erfassten Daten über Bestellungen, Produkte und erbrachte oder zu erbringende Dienstleistungen. Die Daten werden an Dritte nur im notwendigen Ausmaß weitergegeben, wenn es für die Erbringung technischer, logistischer oder anderer Dienstleistungen im eindeutigen Kundeninteresse notwendig ist. Personenbezogenen Daten werden auf Antrag der Kunden in der Kundendatei der PC-Welt gelöscht. Der Kunde kann seine gespeicherten Vertragsdaten jederzeit per Login einsehen. Weiterführende Informationen zum Datenschutz bei PC-Welt sowie Beschwerden und Datenauskünfte können an die E-Mail office@pcwelt.org gerichtet werden.
12. VERSCHIEDENES
Sollten einzelne Bestimmungen der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die Parteien werden sich für diesen Fall um eine Regelung bemühen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und ihrer Intention nach am nächsten kommt. PC-Welt ist berechtigt, Verpflichtungen teilweise oder ganz durch Subunternehmer erbringen zu lassen.
13. WERKVERTRÄGE
Für über den gewöhnlichen Handel mit Waren hinausgehende Leistungen, insbesondere Dienstleitungen und sonstige Arbeiten seitens PC-Welt, ebenso auch Werkverträge gelten folgenden zusätzlichen Bestimmungen:
PC-Welt verpflichtet sich, Anlagen nur nach dem Stand der Technik zusammenzustellen bzw. in Betrieb zu nehmen und haftet für die richtige Auswahl der Komponenten. PC-Welt haftet aber nicht für jene Mängel, die dadurch entstehen, dass die Anlagen unsachgemäß verwendet werden, insbesondere dann, wenn durch den Kunden eigenmächtig oder mittels Auftrags an Dritte Veränderungen an der installierten Anlage vorgenommen werden. Besondere Gewährleistung bei Mängeln infolge von Werkaufträgen sind grundsätzlich die Bestimmungen des ABGB anzuwenden und ist zunächst grundsätzlich eine Verbesserung/Reparatur vorzunehmen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmen, gültig ab 01.04.2011
AGB der Fidi OG, im weiteren PC-Welt genannt im geschäftlichen Verkehr mit UNTERNEHMEN (NICHTKONSUMENTEN).
1. ALLGEMEINES
Alle Lieferungen und Leistungen (inklusive Werkvertragsleistungen) der PC-Welt, auch im Rahmen des Onlineshops www.pcwelt.org erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners keine Anwendung.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
Online-Handel
Die Präsentation der Produkte auf www.pcwelt.org stellt kein verbindliches Angebot an den Kunden dar, sondern entspricht einer unverbindlichen Onlinepreisliste. Die Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache ist Deutsch. Die auf www.pcwelt.org abgebildeten Produktfotos haben ausschließlich Symbolcharakter. Etwaige Herstellerlinks bzw. Produktdatenblätter im PDF-Format dienen als unverbindliche, weiterführende Information für den Homepage-Besucher. Die Absendung einer Online-Bestellung durch den Kunden gilt lediglich als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Der Inhalt dieses Angebotes kann ausschließlich aus den im Online-Warenkorb der PC-Welt enthaltenen Waren und Dienstleistungen sowie die beim Absenden der Online-Bestellung auf www.pcwelt.org angeführten Konditionen (Versandart, Zahlungsart) bestehen.
Nach Eingang der Online-Bestellung erhält der Kunde eine automatisierte E-Mail seitens PC-Welt, die den Eingang der Bestellung bei PC-Welt bestätigt und die wesentlichen Informationen enthält (Eingangsbestätigung). Diese Bestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Kunden durch PC-Welt dar, sondern dient lediglich der Benachrichtigung des Kunden über den Eingang der Bestellung bei PC-Welt.
Unabhängig davon, ob das online-bestellte Produkt in den Lagerbeständen der PC-Welt verfügbar oder nicht verfügbar ist, erhält der Kunde - nach Bearbeitung der Bestellung – eine weitere E-Mail-Nachricht (Auftragsbestätigung), mit welcher der Auftrag bestätigt wird. In diesem Fall kommt daher mit Zustellung dieser E-Mail (Auftragsbestätigung) beim Kunden der Kaufvertrag endgültig zustande. Bei Online-Bestellungen mit der Zahlungsart "Vorauszahlung per Banküberweisung" erhält der Kunde von PC-Welt eine Reservierungsbestätigung mit Angabe der Bankverbindung der PC-Welt, auf welche die Vorauszahlung durch den Kunden zu leisten ist. Der Kaufvertrag kommt spätestens mit Eingang des Geldes auf dem Bankkonto der PC-Welt zustande. Sollte binnen 7 Werktagen ab Bestellung keine Leistung der Vorauszahlung durch den Kunden erfolgen, behält sich PC-Welt das Recht vor, die Bestellung mangels Vorauszahlungseingang zu stornieren und die Waren für andere Kunden freizugeben.
Bei Versand der Waren wird dem Kunden eine weitere E-Mail übermittelt (Versandbestätigung). Diese E-Mail enthält auch eine Kopie der Rechnung im PDF-Format sowie die für eventuelle Sendungsverfolgung notwendigen Paketdaten und Kontaktmöglichkeit mit dem Frachtführer.
Online-Reservierung und Abholung
Reserviert der Kunde Ware zur Abholung in einem Geschäftslokal der PC-Welt, so wird die Ware für einen Werktag unverbindlich hinterlegt. Als Bestätigung, dass die Ware hinterlegt wurde, erhält der Kunde eine Reservierungsbestätigung, die Informationen über die Verfügbarkeit enthält. Diese Reservierungsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Kunden zum Abschluss eines Kaufvertrags mit PC-Welt dar, sondern dient lediglich als Benachrichtigung, dass die Ware verfügbar ist. Wird die Ware nicht binnen eines Werktages ab Benachrichtigung über die Verfügbarkeit der Waren abgeholt, erlischt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigung.
Bei Online-Reservierungen mit Abholung der Waren in den Geschäftslokalen der PC-Welt kommt ein Vertrag daher erst bei Übergabe der Waren und Bezahlung des Kaufpreises im Geschäftslokal der PC-Welt zustande.
Schalterverkauf
Beim Schalterverkauf in den Geschäftslokalen der PC-Welt, unabhängig davon, ob die Waren vorher reserviert wurden oder bei einem Mitarbeiter der PC-Welt bestellt werden, kommt ein Kaufvertrag durch Übergabe der Waren und Bezahlung des Kaufpreises zustande.
3. REGISTRIERUNG VON KUNDEN, KUNDENKONTEN
Eine Online-Bestellmöglichkeit besteht nur nach vollständiger Eingabe des Logins und Passwortes. Bei der Erstbestellung ist eine Registrierung als "neuer Kunde" erforderlich. Für weitere Bestellungen genügt die Eingabe des vom Benutzer bei der Erstregistrierung festgelegten Logins und Passwortes. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das von ihm angegebene E-Mail-Konto erreichbar ist und die reibungslose Kommunikation im Zusammenhang mit der Bestellung über E-Mail funktioniert. Weiters hat der Kunde sein Kundenpasswort vor dem Missbrauch durch Dritte zu sichern und darf dieses nicht an Dritte weitergeben.
4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle im Onlineshop www.pcwelt.org angegebenen Preise enthalten die gesetzlich festgesetzte Umsatzsteuer. Alle Preise verstehen sich weiters ab dem Zentrallager inklusive ausreichender und fachgerechter Verpackung. Die Versandkosten werden Ihnen im Bestellverlauf angezeigt. Um sich die günstigsten Lieferkonditionen anzeigen zu lassen, können Sie auch die Versandkostenermittlung verwenden. Diese wird Ihnen angezeigt, sobald sich ein Artikel im Warenkorb befindet. Die Verrechnung erfolgt in € (EURO).
Die Details zur Abwicklung der jeweiligen Zahlungsart werden vor Bestellabschluss online eingeblendet. Bei Bestellungen gegen Vorauszahlung erfolgt der Versand erst nach vollständigem Geldeingang bei PC-Welt.
Für registrierte Geschäftskunden besteht die Möglichkeit der Zahlung per Bankeinzug oder Banküberweisung, diese können jedoch von uns ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen, Unternehmern gemäß § 352 UGB in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz, verrechnet, wobei der Anspruch auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt wird. Sollte ein als Zahlungskondition vereinbarter Bankeinzug vom Kreditinstitut des Kunden nicht realisiert werden, wird der Kunde mit Spesen in der Höhe von € 20,- inkl. MwSt. belastet. Bei Bezahlung der Rechnung via Banküberweisung oder Bankeinzug werden Zahlungen auch bei anders lautender Widmung auf ältere offene Rechnungen sowie angefallene Spesen und Zinsen angerechnet.
5. LIEFERUNG UND TRANSPORTSCHÄDEN
Sind in ein und derselben Bestellung Waren mit unterschiedlicher Verfügbarkeit enthalten, erfolgt der Versand erst, wenn sämtliche Produkte der Bestellung verfügbar sind, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. PC-Welt behält sich jedoch das Recht vor, auch Teillieferungen vorzunehmen.
Die Lieferung erfolgt ausnahmslos aus dem PC-Welt Zentrallager an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift. Für die Lieferung ist PC-Welt die Wahl eines geeigneten Frachtführers freigestellt.
Angegebene Liefertermine gelten als unverbindliche Information unter Vorbehalt der Selbstbelieferung, sofern PC-Welt von Dritten gefertigte Komponenten liefert.
Soweit eine Lieferung an den Besteller nicht möglich ist, weil die gelieferte Ware nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Bestellers passt oder weil der Besteller nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Besteller mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Besteller die Kosten für den erfolglosen Anlieferungsversuch.
Sollte eine Lieferung vereinbart sein und vom Besteller die Annahme einer Sendung verweigert werden, wird der Kunde mit den gesamten Versandspesen, gegebenenfalls Nachnahmegebühren, Rücksendespesen und einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von € 30,- inkl. 20% USt. belastet.
Transportschäden
Zwecks Absicherung etwaiger Kundenansprüche aus Transportschäden gegenüber dem jeweils mit dem Versand der Bestellung beauftragten Transportunternehmen, müssen äußerlich erkennbare Transportschäden umgehend bei Anlieferung der Bestellung beim Kunden dem Paketboten angezeigt werden. Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden müssen innerhalb von 6 Werktagen ab Zustellung schriftlich und inklusive Fotomaterial bei PC-Welt reklamiert werden, da andernfalls der Anspruch auf Geltendmachung der Ansprüche aus dem Transportschaden verfällt.
6. STEUERFREIE INNERGEMEINSCHAFTLICHE LIEFERUNGEN IN DAS ÜBRIGE EU-GEMEINSCHAFTSGEBIET NACH ART 7 USTG 1994
PC-Welt bietet die Möglichkeit steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen in das übrige EU-Gemeinschaftsgebiet nach Art. 7 UStG 1994. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich per Versand vom Auslieferungslager mit Paketdienst bzw. mittels von PC-Welt beauftragten Frachtführers. Die Versandaufträge werden per Bankvorausüberweisung seitens des Kunden abgewickelt.
Bereits abgeschlossene Transaktionen mit ausländischen Kunden inkl. der österreichischen Umsatzsteuer unterliegen keinen nachträglichen Änderungen durch Gutschriften oder ähnliche Korrekturbuchungen in Bezug auf die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer.
Generelle Anforderungen der PC-Welt an den Antragsteller:
- Übermittlung des kompletten Firmennamens und Anschrift
- Übermittlung der UID Nummer
Nach Erhalt der oben angeführten Dokumente wird die UID-Nummer beim österreichischen Finanzministerium geprüft.
Bei Versand müssen sowohl die Rechnungs- als auch die Lieferadresse im übrigen EU-Gemeinschaftsgebiet angesiedelt sein. In diesem Fall werden die Frachtpapiere des Spediteurs bzw. der Abliefernachweis des beauftragten Paketdienstes als Buchnachweis anerkannt. Es kann ausnahmslos keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erfolgen, wenn zwar die Rechnungsadresse im übrigen EU-Gemeinschaftsgebiet ist, die Lieferadresse jedoch in Österreich liegt, da in diesem Fall der notwendige Buchnachweis nicht erbracht werden kann. PC-Welt haftet dem österreichischen Finanzamt gegenüber für die Verrechnung der Umsatzsteuer und behält sich daher das Recht vor, steuerfreie Innergemeinschaftliche Lieferungen auch bei Erfüllung aller oben angeführter Kriterien, dem Antragsteller gegenüber ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
7. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der PC-Welt. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug ist PC-Welt berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzuverlangen. Der Käufer ist diesfalls zur Herausgabe verpflichtet.
8. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Übergabe der Ware. Kunden haben unverzüglich, jedoch spätestens sieben Tage ab Übernahme der Ware schriftlich anzuzeigen und versteckte Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Feststellung anzuzeigen, wobei diese Anzeige noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist zu erfolgen hat. Der Ersatz für Mangelfolgeschäden, sonstige unmittelbare Schäden und Verluste oder entgangenen Gewinn aufgrund mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, sofern die Schäden leicht fahrlässig verursacht wurden und es sich dabei um keine Personenschäden handelt. Die Haftung für Personenschäden sowie eventuelle Ersatzansprüche gegen den Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz werden dadurch nicht beschränkt.
Haftung bei Datenverlusten
PC-Welt übernimmt keine Haftung für Datenverluste jeglicher Art während der Reparatur, Überprüfung oder Wartung sowie daraus resultierende Folgeschäden, sofern diese Schäden leicht fahrlässig von PC-Welt oder diesen zurechenbaren Personen (Erfüllungsgehilfen) verursacht wurden. Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe des Gerätes an PC-Welt für eine ordnungsgemäße Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen.
9. VOR-ORT-SERVICE
Vor-Ort-Service-Deklarationen sind Zusagen der Hersteller bzw. der Lieferanten. In diesem Fall ist die beanstandete Ware nicht bei PC-Welt zu reklamieren oder an PC-Welt zu retournieren. Diese Leistungen werden ausschließlich vom jeweiligen Hersteller selbst auf dessen Kosten und Risiko durchgeführt.
10. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Geschäftsbeziehung ist 3830 Waidhofen/Thaya.
11. DATENSCHUTZ
Kundendaten werden seitens der PC-Welt elektronisch erfasst und verarbeitet. Im Zuge der Geschäftsbeziehung bekannt gegebene persönliche Daten werden vertraulich behandelt. PC-Welt nützt die Daten für die Abwicklung von Bestellungen, die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen sowie zur Kommunikation mit dem Inhaber der erfassten Daten über Bestellungen, Produkte und erbrachte oder zu erbringende Dienstleistungen. Die Daten werden an Dritte nur im notwendigen Ausmaß weitergegeben, wenn es für die Erbringung technischer, logistischer oder anderer Dienstleistungen im eindeutigen Kundeninteresse notwendig ist. Personenbezogenen Daten werden auf Antrag der Kunden in der Kundendatei der PC-Welt gelöscht.
12. VERSCHIEDENES
Sollten einzelne Bestimmungen der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Der Kunde verpflichtet sich für diesen Fall einer Regelung zuzustimmen, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und ihrer Intention nach am nächsten kommt. PC-Welt ist berechtigt, Verpflichtungen teilweise oder ganz durch Subunternehmer erbringen zu lassen.
13. WERKVERTRÄGE
Für über den gewöhnlichen Handel mit Waren hinausgehende Leistungen, insbesondere Dienstleitungen und sonstige Arbeiten seitens PC-Welt, ebenso auch Werkverträge gelten folgenden zusätzlichen Bestimmungen:
PC-Welt hat den Kunden bei der Installation von Hard- oder Software bzw. Netzwerksystemen ausdrücklich über die richtige Verwendung der Anlagen aufgeklärt. PC-Welt verpflichtet sich, Anlagen nur nach dem Stand der Technik zusammenzustellen bzw. in Betrieb zu nehmen und haftet für die richtige Auswahl der Komponenten. PC-Welt haftet aber nicht für jene Mängel, die dadurch entstehen, dass die Anlagen unsachgemäß verwendet werden, insbesondere dann, wenn durch den Kunden eigenmächtig oder mittels Auftrags an Dritte Veränderungen an der installierten Anlage vorgenommen werden.
Besondere Gewährleistung
Bei Mängeln infolge von Werkaufträgen sind grundsätzlich die Bestimmungen des ABGB anzuwenden und ist zunächst grundsätzlich eine Verbesserung/Reparatur vorzunehmen. Wird der Mangel nicht durch PC-Welt verursacht, insbesondere bei unsachgemäßer Verwendung einer Anlage durch den Kunden wie zum Beispiel Verwendung nicht passender Komponenten oder unrichtiger Stromversorgung ist das Recht des Kunden auf Wandlung ausgeschlossen. Behauptet der Kunde nach bereits erfolgter erster Behebung des Mangels durch PC-Welt das weitere Bestehen dieses Mangels, so hat er zu beweisen, dass der Mangel tatsächlich in der Sphäre der PC-Welt liegt.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Fidi OG, im Folgenden kurz FOG genannt.
Geltung
Vertragsgrundlagen. FOG schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage, der von FOG erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelle Unterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen FOG und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen FOG und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.
Zukünftige Änderungen. Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FOG werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn Konsumenten nicht binnen vier Wochen bzw. Unternehmer nicht binnen zwei Wochen widersprechen.
Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.
Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das gilt bei Unternehmern auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von FOG nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von FOG in das Angebot integriert oder von FOG zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden.
Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von FOG nur dann wirksam, wenn diese von FOG mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht FOG der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrücklich.
Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch FOG bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).
Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FOG gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestandteile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.
Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von FOG und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von FOG vor.
Vorgehen bei Unwirksamkeit bei Unternehmern. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so ist die unwirksame Bestimmung bei Verträgen mit Unternehmern durch eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.
Vertragsabschluss
Angebot durch FOG. Angebote von FOG an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.
Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von FOG, also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber als Unternehmer an diesen zwei Wochen bzw. als Konsument an diesen eine Woche ab dessen Zugang bei FOG gebunden.
Annahme durch FOG. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch FOG zustande.
Die Annahme hat grundsätzlich durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass FOG z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass FOG den Auftrag annimmt.
Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.
Zugang. Wenn zur Angebotslegung und zur Annahme elektronische Kommunikationsmittel oder ein elektronisches Auftragsverwaltungssystem verwendet wird, zu welchem beide Parteien Zugang haben, gelten Erklärungen, welche an Werktagen, d. h. Montag bis Freitag, ausgenommen österreichische Feiertage, zwischen 9:00 bis 16:00 Uhr abgegeben werden, als am selben Tag, Erklärungen, welche außerhalb dieser Zeiten abgegeben werden, als am nächsten Werktag um 9:00 Uhr zugegangen.
Informationen für Vertragsabschlüsse mit Unternehmern. Die in § 9 Abs 1 Z 1-4 ECG normierten Informationspflichten von FOG werden abbedungen.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Erfüllungsort bei Unternehmern. Erfüllungsort bei Verträgen mit Unternehmern ist der Sitz von FOG.
Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestandteilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von FOG.
Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.
Agiles Projektmanagement. Im Fall der Auftragsausführung in agiler Form werden, sofern nicht bereits im Angebot enthalten, die Methode der agilen Zusammenarbeit sowie jedenfalls die zu erbringenden Detailleistungen im Rahmen der Projektdurchführung einvernehmlich festgelegt.
Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet FOG eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat FOG bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fachgerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.
Austauschbare Leistungen bei Unternehmern. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist FOG bei Verträgen mit Unternehmern berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
Fremdleistungen. FOG ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).
Vereinbarte Fremdleistungen. Wenn die Leistungen von FOG vereinbarungsgemäß auf konkret festgelegten Leistungen, Komponenten oder Rechten Dritter aufbauen, dann stellen diese Leistungen, Komponenten oder Rechte eine vereinbarte Fremdleistung dar.
In diesem Fall besteht die vertragliche Verpflichtung von FOG ausschließlich in der fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung, nicht jedoch in der fachgerechten Ausführung der vereinbarten Fremdleistungen.
Fremdleistungen / Third Party Products. FOG ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder bei der Erbringung der Leistungen von FOG, Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte und andere Leistungen bzw. Produkte Dritter einzusetzen (Fremdleistungen / Third Party Products).
Vereinbarte Fremdleistungen / Third Party Products. Wenn die Leistungen von FOG vereinbarungsgemäß konkret festgelegte Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte Dritter beinhalten, dann stellen diese Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte und andere Leistungen bzw. Produkte Dritter eine vereinbarte Fremdleistung / Third Party Products dar.
In diesem Fall besteht die vertragliche Verpflichtung von FOG ausschließlich in der fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung, nicht jedoch in der fachgerechten Ausführung der vereinbarten Fremdleistungen / Third Party Products.
Integration von Leistungen, Produkten, Daten und Rechte durch den Auftraggeber. Sofern der Auftraggeber im Rahmen eines Hostings durch FOG, Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter verarbeitet bzw. integriert, ist FOG bezüglich dieser Leistungen, Produkte, Daten und Rechte nur Hostprovider.
Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist FOG berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei FOG beauftragten oder FOG zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist FOG berechtigt, die Leistungen nach drei Monaten bei Verträgen mit Unternehmern bzw. nach sechs Monaten bei Verträgen mit Konsumenten auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.
Termine und Fristen. Von FOG angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ausgenommen hievon sind im Webshop ausgewiesene Liefertermine und -fristen bei Verträgen mit Konsumenten.
Vertragslaufzeit. Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar.
Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für FOG unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei FOG oder den Auftragnehmern von FOG – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat FOG den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat FOG unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiter verarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch FOG erforderlich sind.
Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Vertragsabwicklung, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen.
Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch FOG bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen.
Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den FOG dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern FOG aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist FOG unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben.
Wird FOG von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber FOG zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
Umfang der Prüfpflichten von FOG. FOG hat die Leistungen so auszuführen, dass die von FOG erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers).
FOG trifft jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch FOG erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber geplante Art der Verwendung (z.B. der Verwendung einer Grafik als Logo) entstehen.
Umfang der Prüfpflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat die rechtlichen Prüfungen dahingehend, dass die Leistungen von FOG rechtlich alle Anforderungen des Auftraggebers erfüllen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, musterschutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.
Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen FOG bzw. den Lizenzgebern von FOG zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit FOG vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen.
Für den Fall, dass der Lizenz Umfang nicht vereinbart wurde, umfasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (bzw. verbundene Unternehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist.
Der Auftraggeber ist in Kenntnis, dass die Leistungen von FOG oft auf Werken oder Leistungen Dritter mit unterschiedlichsten Lizenzbedingungen aufbauen. Der Auftraggeber hat diese Lizenzbedingungen von Leistungen oder Werken Dritter, welche Bestandteil der Leistungen oder Werke von FOG sind, einzuhalten.
Recht auf das Endprodukt. Der Auftraggeber hat nur ein Recht auf die Nutzung der Leistung in der vereinbarten Form als Endprodukt, nicht jedoch auf den Erhalt der zur Erstellung der Leistungen notwendigen Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse etc. Soweit dies nicht vereinbart wurde, hat FOG auch keine Verpflichtung, diese Grundlagen, Arbeitsbehelfe, Zwischenergebnisse usw. nach Abschluss der Arbeiten aufzubewahren.
Kontrollrecht. FOG ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch persönliche Kontrollen sowie technische Maßnahmen zu kontrollieren.
Eine persönliche Kontrolle durch FOG ist ohne Vorankündigung zulässig. Der Auftraggeber hat FOG dazu nach Wahl des Auftraggebers entweder Zugriff auf die in Frage kommenden Systeme zu geben oder FOG entsprechend dessen Vorgaben die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu demonstrieren.
Eine Kontrolle durch technische Maßnahmen ist laufend zulässig. Dabei ist FOG berechtigt, die zur Kontrolle der Einhaltung der Lizenz notwendigen Daten, wie z. B. Gerätedaten, Usernamen oder Logindaten an ein Überwachungssystem von FOG zu übermitteln.
FOG ist in jedem Fall zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet. FOG ist nicht berechtigt, die Daten zu anderen Zwecken zu verwenden, und verpflichtet, die Daten unmittelbar nach der Lizenzkontrolle, spätestens jedoch nach einer Woche, zu löschen
Referenz. FOG ist berechtigt, bei Verträgen mit Unternehmern auf allen von FOG für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf FOG und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von FOG Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.
Besondere Leistungsarten
Inhalte wie z.B. Texte, Fotos & Grafiken. Soweit die Leistungen von FOG die Anfertigung von Inhalten wie z.B. Texten, Fotos und Grafiken beinhaltet, gilt das Angebot jeweils nur für einen Entwurf sowie für geringfügige Abänderungen. Sollte der Entwurf trotz fachgerechter und auftragsgemäßer Ausführung den Geschmack des Auftraggebers nicht treffen, ist die Erstellung weiterer Entwürfe kostenpflichtig.
Domainregistrierung. Soweit die Leistungen von FOG die Registrierung von Domains im Namen des Auftraggebers beinhalten, erfolgt diese jeweils unter den Bedingungen des jeweiligen Providers / Registrars. FOG schuldet bei der Registrierung von Domains für den Auftraggeber lediglich ein entsprechendes Bemühen um die Registrierung, aber keinen Erfolg, da dieser von zahlreichen, durch FOG nicht beeinflussbaren, Faktoren abhängt.
Hosting. Soweit die Leistungen von FOG das Hosting von Programmen oder Daten beinhalten, schuldet FOG eine Verfügbarkeit von 98,5 % bezogen auf das Vertragsjahr.
Bei der Berechnung der Verfügbarkeit wird die Nichtverfügbarkeit aufgrund angekündigter Wartungsarbeiten sowie aufgrund von Umständen, welche von FOG nicht beeinflussbar sind, nicht berücksichtigt.
Suchmaschinenoptimierung. Soweit die Leistungen von FOG Maßnahmen aus dem Bereich der Suchmaschinenoptimierung beinhalten, schuldet FOG lediglich eine fachgerechte, zum Erreichen der vereinbarten Ziele geeignete Ausführung, haftet jedoch nicht für das Erreichen bestimmter Ziele.
Service- und Wartung. Soweit keine Service- und Wartungsleistungen oder ähnliches vereinbart wurden, werden diese auch nicht geschuldet. Soweit die Leistungen von FOG Service- und Wartungsleistungen beinhalten, schuldet FOG keine bestimmte Reaktionszeit, sofern nicht im Einzelnen bestimmte Reaktionszeiten vereinbart sind.
Datensicherung. Der Auftraggeber ist für die Sicherung und Sicherheit seiner Daten, insbesondere auch vor Installationsarbeiten, Wartungsarbeiten oder sonstigen Arbeiten durch FOG, verantwortlich.
Remote-Monitoring. Soweit FOG Systeme zum Remote-Monitoring der Funktionsfähigkeit der Systeme des Auftraggebers einsetzt, ohne diese Leistung in Rechnung zu stellen, schuldet FOG keine Überwachung der Funktionsfähigkeit der Systeme.
Einbindung bzw. Nutzung fremder Komponenten und Services. Soweit die Leistungen von FOG die Einbindung bzw. Nutzung von Komponenten, Services, Plattformen oder ähnlichen Angeboten Dritter beinhaltet, schuldet FOG nur die Ausführung im Umfang zum Zeitpunkt der Angebotslegung. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.
Zudem schuldet FOG lediglich eine fachgerechte, zum Erreichen der vereinbarten Ziele geeignete Ausführung, haftet jedoch nicht für das Erreichen bestimmter Ziele, da zahlreiche Plattformen oft willkürliche Änderungen bzw. Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten vornehmen.
App-Programmierung. Soweit die Leistungen von FOG die Programmierung von Apps beinhalten, schuldet FOG nur die Ausführung anhand der zum Zeitpunkt der Angebotslegung bekannten Regeln der App-Stores bzw. eventueller zum Zeitpunkt der Angebotslegung für den angebotenen Zeitpunkt der Fertigstellung bereits fixierten Regeländerungen der App-Stores. Alle späteren Änderungen sind nicht Teil des vereinbarten Leistungsumfanges, sondern werden getrennt angeboten, beauftragt und verrechnet.
App-Plattform-Kompatibilität. Soweit die Leistungen von FOG die Erstellung von Apps für Plattformen beinhalten, wird, soweit dies aufgrund der verwendeten Technik möglich ist, im Fall einer nativen App für eine bestimmte Plattform die Kompatibilität mit den zwei zum Zeitpunkt der Angebotslegung neuesten stabilen Versionen dieser Plattform angestrebt, im Fall einer nicht nativen App die Kompatibilität mit den zwei zum Zeitpunkt der Angebotslegung am weitesten verbreiteten Plattformen, dabei wiederum den je zwei neuesten stabilen Versionen angestrebt.
Cross-Browser-Kompatibilität. Soweit die Leistungen von FOG die Erstellung von Webanwendungen beinhaltet, wird, soweit dies aufgrund der verwendeten Technik möglich ist, eine Kompatibilität mit jenen Webbrowserversionen angestrebt, welche zum Zeitpunkt des Beginns der Auftragsausführung einen Marktanteil von mindestens 5% aufweisen.
Open Source. Soweit die Leistungen von FOG auf Open Source Lizenzen aufbauen, welche zwingend voraussetzen, dass darauf aufbauende Werke ebenfalls Open Source sind, ist FOG berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Werke ohne Rückfrage als Open Source zu veröffentlichen.
Druck. Soweit die Leistungen von FOG die Erstellung von Druckwerken beinhalten, hat der Auftraggeber Druckdaten zu liefern, die den Anforderungen von FOG entsprechen. Der Auftraggeber hat technisch bedingte und branchenübliche Abweichungen bei der Farbe und dem Material zu akzeptieren, soweit keine exakten Vorgaben vereinbart wurden. Im Fall der Vereinbarung exakter Vorgaben sind die für die Erreichung dieser Vorgaben notwendigen Mehrkosten vom Auftraggeber zu ersetzen.
Mehr- und Minderlieferungen sind bei einfachsten Arbeiten bis zu 5 %, bei schwierigeren Arbeiten bis zu 10 % gestattet und werden anteilig unter Zugrundelegung des Fortdruckes zu verrechnet. Bei beigestelltem Material werden die Toleranzsätze der Zulieferindustrie zusätzlich berücksichtigt. Für die Rechtschreibung in deutscher Sprache ist die letzte Ausgabe des Duden („neue Rechtschreibung“) maßgebend.
Korrekturabzüge werden dem Auftraggeber nur nach Vereinbarung vorgelegt. FOG ist jedoch berechtigt, auch ohne Vereinbarung Korrekturabzüge vorzulegen.
Geheimhaltung & Abwerbeverbot
Treuepflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, das Ansehen des jeweils anderen Vertragspartners zu fördern und insbesondere gegenüber Dritten keine Kritik an dem jeweils anderen Vertragspartner zu üben. Diese Verpflichtung gilt immerwährend über ein etwaiges Vertragsende hinaus.
Geschäftsgeheimnisse. Ein Geschäftsgeheimnis ist eine Information, die
- geheim ist, weil sie weder in ihrer Gesamtheit noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen zu tun haben, allgemein bekannt noch ohne weiteres zugänglich ist,
- von kommerziellem Wert ist, weil sie geheim ist, und
- Gegenstand von den Umständen entsprechenden angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch die Person ist, welche die rechtmäßige Verfügungsgewalt über diese Informationen ausübt.
Als Geschäftsgeheimnis gelten insbesondere die von FOG verfolgten Geschäftsideen und Geschäftsstrategien und deren Umsetzung, die Details der zwischen den Vertragsparteien abgeschlossenen Verträge und deren Vertragsgegenstände, bei Software insbesondere deren Architektur, Sourcecode, Entwickler- und Administrationsdokumentation sowie alle anderen Daten, aus denen sich die Funktion der Software oder relevanter Teile der Software ergibt, und sicherheitsrelevante Daten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Geheimhaltung der Geschäftsgeheimnisse durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen und zu verhindern, dass diese Geschäftsgeheimnisse unbefugt erworben, genutzt oder offengelegt werden.
Eine Nutzung durch den Auftraggeber ist nur soweit zulässig, wie dies vereinbart ist.
Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen hat der Auftraggeber als Unternehmer eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 zu bezahlen.
Abwerbeverbot. Der Auftraggeber als Unternehmer verpflichtet sich, keine Mitarbeiter oder Lieferanten von FOG abzuwerben. Diese Verpflichtung gilt drei Jahre über ein etwaiges Vertragsende hinaus. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen hat der Auftraggeber eine Konventionalstrafe in der Höhe des Bruttojahresgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters bzw. des Bruttojahresumsatzes des abgeworbenen Lieferanten zu bezahlen.
Entgelt
Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von FOG bei Verträgen mit Unternehmern in Euro zzgl. Umsatzsteuer, bei Verträgen mit Konsumenten inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
Kostenvoranschläge. Kostenvoranschläge von FOG gegenüber Unternehmern sind unverbindlich. Dasselbe gilt gegenüber Konsumenten, wenn auf die Unverbindlichkeit vor Abgabe des Kostenvoranschlages ausdrücklich hingewiesen wurde. Ein Kostenvoranschlag liegt vor, wenn die Einschätzung des voraussichtlichen Aufwandes als Kostenvoranschlag bezeichnet wird.
Wenn nach der Erteilung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, hat FOG den Auftraggeber auf die höheren Kosten schriftlich hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen einer Woche nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig mit dem Widerspruch schriftlich eine kostengünstigere Alternative bekannt gibt. Im Fall einer Kostenüberschreitung bis 15 % ist kein gesonderter Hinweis erforderlich. Diese Kostenüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
Abrechnung nach Pauschale. Im Fall der Abrechnung in Form einer Pauschale deckt diese alle Leistungen ab, die zur Ausführung der vereinbarten Leistungen notwendig sind. Ausgenommen sind die Kosten unvorhersehbarer Ereignisse, Mehrkosten durch nicht vertragsgemäße Mitwirkung des Auftraggebers sowie Mehrkosten aufgrund von versteckten Mängeln in beigestellten Leistungen.
Abrechnung nach Aufwand. Im Fall der Abrechnung nach Aufwand erfolgt eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Eine Abrechnung nach Aufwand liegt vor, wenn der voraussichtliche Aufwand als circa, voraussichtlich oder geschätzt angegeben wird.
Stundenpool. Soweit ein Stundenpool für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wird, dient dies der Sicherung einer Mindestverfügbarkeit von FOG für den Auftraggeber im jeweiligen Zeitraum.
Im Fall von nicht verbrauchten Stunden sind diese Stunden daher nicht auf Folgezeiträume übertragbar, sondern verfallen, ohne dass dies einen Anspruch auf Preisminderung auslösen würde.
Im Fall des Nichtausreichens des Stundenkontingents hat FOG dies dem Auftraggeber frühestmöglich mitzuteilen. Eine Überschreitung des Stundenkontingents ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig, außer die Überschreitung ist zur Vornahme unaufschiebbarer Maßnahmen zur Abwehr von Schäden des Auftraggebers notwendig und die rechtszeitige Einholung der Zustimmung des Auftraggebers ist nicht möglich.
Zusatzleistungen. Alle Leistungen von FOG, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.
Abrechnungsmodus. Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung sowie bei Fertigstellung des Gesamtprojektes sowie bei Erreichen vereinbarter Zwischenziele eine Teilzahlung in jeweils gleicher Höhe zu leisten.
Teilleistungen. Darüber hinaus ist FOG berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen. Als Teilleistungen gelten jedenfalls die einzelnen Positionen der Leistungsbeschreibung sowie bei agilem Projektmanagement die im Rahmen der einzelnen Sprints erbrachten Leistungen.
Kostenvorschuss. Zudem ist FOG berechtigt, bei Neukunden, im Fall der Durchrechnung vereinbarter Fremdleistungen und im Fall des Anscheins wirtschaftlicher Probleme, im Fall eines Zahlungsverzuges in der Vergangenheit und im Fall des Anscheins der Zahlungsunwilligkeit des Auftraggebers, vorab Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes in der vollen Höhe der als nächstes zu erbringenden Teilleistungen zu verlangen.
Preisanpassung. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit sowie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist FOG berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung auf Basis des von der Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex oder eines an dessen Stellte tretenden Indexes vorzunehmen.
Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die Indexzahl, die sich für das jeweilige Monat vor dem Monat des Vertragsabschlusses errechnet. Schwankungen der Indexzahl nach unten bleiben unberücksichtigt. Die Preisanpassung erfolgt jeweils zum Ende des Kalenderjahres.
Auch sonst ist FOG berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, wenn sich die Kosten der Leistungen um mehr als 3 % erhöhen, ohne dass dies von FOG beeinflussbar ist. Die Kostenerhöhung ist von FOG nachzuweisen, die fehlende Möglichkeit der Beeinflussung glaubhaft zu machen. Konsumenten haben bei Vorliegen der umgekehrten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Senkung des Entgelts.
Ungerechtfertigter Rücktritt bei Unternehmern. Für den Fall, dass der Auftraggeber als Unternehmer von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von FOG ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt FOG trotzdem das vereinbarte Honorar. FOG muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn FOG aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt.
Zahlung
Fälligkeit Die Rechnungen von FOG sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.
Zahlbarkeit. Die Rechnungen von FOG sind binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
Zahlbarkeit bei Online-Geschäften. Bei Online-Geschäften sind die Rechnungen von FOG mit der Auftragserteilung zu bezahlen.
Überweisung. Grundsätzlich hat die Zahlung durch Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen. Eine Barzahlung ist ausgeschlossen.
Sonstige Zahlungsarten. Der Auftraggeber ist weiters berechtigt, alle anderen von FOG angebotenen Zahlungsmittel zu nutzen. Die Belastung erfolgt dabei im Augenblick der Bezahlung durch den Auftraggeber.
Vereinbarte Fremdleistungen. FOG ist berechtigt, die Fremdleistung nach eigener Wahl sowohl im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers als auch auf eigene Rechnung oder auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen.
Sofern FOG den Vertrag im eigenen Namen und bzw. oder auf eigene Rechnung schließt, erfolgt dies ausschließlich im Interesse des Auftraggebers zwecks vereinfachter Vertrags- und Zahlungsabwicklung.
Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von FOG an den von FOG gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart. Im Falle des Verzuges ist FOG berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt für diesen Fall der Abholung der Waren durch FOG zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch FOG bewirkt keinen Rücktritt vom Vertrag, außer FOG erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
Im Fall der Weiterveräußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an FOG ab. FOG ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
Verbot der Aufrechnung und der Zurückbehaltung. Der Auftraggeber ist selbst bei konnexen Forderungen nicht berechtigt, die eigenen Forderungen gegen Forderungen von FOG aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von FOG schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht zugunsten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
Ratenzahlung. Soweit FOG und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.
Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind bei Verträgen mit Unternehmern die zwischen Unternehmern gültigen gesetzlichen Zinsen, zumindest jedoch 9 % per anno, bei Verträgen mit Konsumenten Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.
Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist ist FOG berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort abrechnen und fällig zu stellen sowie die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen.
Nach einer weiteren erfolglosen Mahnung direkt an die Geschäftsführung des Auftraggebers und unter Setzung einer wiederum zumindest 7-tägigen Nachfrist ist FOG berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Damit ist FOG auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen.
Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann FOG selbstverständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.
Haftung
Klassischer Werkvertrag. Im Fall des klassischen Werkvertrages haftet FOG für die Zielerreichung.
Agiles Projektmanagement. Im Fall von agilem Projektmanagement haftet FOG nur dann für die Zielerreichung, wenn das Ziel vor Vertragsabschluss entsprechend klar definiert wurde. Ansonsten haftet FOG nur für die auftragsgemäße Ausführung der in den jeweiligen Projektabschnitten gemeinsam mit dem Auftraggeber ausdefinierten Detailleistungen.
Zukauf von Ressourcen. Im Fall des bloßen Zukaufs von Ressourcen wie Arbeitszeit ist der Auftraggeber für die Zielerreichung selbst verantwortlich. FOG haftet nur für die auftragsgemäße Ausführung der konkret beauftragten Detailleistungen.
Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber eigenmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von FOG eingreift oder undokumentierte oder für FOG nicht mehr leicht nachverfolgbare Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von FOG, z.B. zur Fertigstellung, Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.
Gefahrenübergang bei Unternehmern. Beim Versand von Waren geht die Gefahr immer auf den Auftraggeber über, sobald FOG die Waren an das Beförderungsunternehmen übergeben hat. Der Versand von Waren erfolgt grundsätzlich nicht versichert, sofern der Auftraggeber nicht auf seine Kosten FOG mit der Versicherung der Waren beauftragt hat.
Rügeverpflichtung bei Unternehmern. Der Auftraggeber hat nach Anforderung einer Zwischenabnahme durch FOG, nach Übergabe und nach Aufnahme des Echtbetriebs die übergebenen bzw. abzunehmenden Leistungen spätestens binnen 8 Tagen jedenfalls schriftlich abzunehmen („freizugeben“) oder allfällige Mängel bzw. Schäden schriftlich zu rügen.
Im Fall einer Zwischenabnahme kann die Weiterarbeit durch FOG erst nach erfolgter Zwischenabnahme / „Freigabe“ erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge gelten die Leistungen automatisch als vom Auftraggeber abgenommen.
Verdeckte Mängel bzw. Schäden, die erst nach Ablauf von 8 Tagen, jedoch innerhalb offener Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadenersatzfristen auftreten, sind vom Auftraggeber ebenfalls binnen 8 Tagen ab Erkennbarkeit zu rügen.
Der Rügeverpflichtung unterliegen alle Mängel oder Schäden, welche der Auftraggeber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste. Die Kontrolle hat bei Zwischenabnahmen aufgrund der besonderen Bedeutung von Zwischenabnahmen zur Vermeidung von Mängeln, welche sich dann durch alle weiteren Leistungsschritte ziehen, einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Übergabe hat die Kontrolle, einer ersten, aber dennoch genauen Kontrolle zu entsprechen. Bei der Aufnahme des Echtbetriebes hat die Kontrolle aufgrund der besonderen Bedeutung der Aufnahme des Echtbetriebes zur Vermeidung von Schäden während des Betriebes wiederum einer finalen, detaillierten und besonders sorgfältigen Kontrolle zu entsprechen.
Die Rüge des Auftraggebers hat den Mangel bzw. die Schäden detailliert und nachvollziehbar zu beschreiben. Bei Mängeln bzw. Schäden, die nicht ständig auftreten, sind die exakten Zeiten und Rahmenbedingungen des Auftretens der Mängel oder Schäden anzuführen. Der Auftraggeber hat FOG alle zur Untersuchung und Behebung der Mängel bzw. Schäden erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Auftraggeber ist die Geltendmachung von Garantie-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere von Regressansprüchen, des Auftraggebers ausgeschlossen.
Garantie. Soweit Leistungsteile des Auftragnehmers über eine von einem Dritten gewährte Garantie verfügen, ist diese Garantie direkt beim Dritten geltend zu machen (z.B. Herstellergarantie).
Im Fall einer Garantiezusage durch FOG beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiefrist. Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann haftet FOG für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften.
Gewährleistung. Für Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Gewährleistungsrechts. Darüber hinaus gelten bei Konsumenten eventuell zusätzlich im Rahmen der Produktbeschreibung gewährte Garantien oder Kundendienstleistungen.
Das Recht auf Gewährleistung und das Recht zum Gewährleistungs-Regress sind bei Unternehmern auf sechs Monate ab Übergabe beschränkt. Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf Gewährleistung bei Unternehmern vollständig ausgeschlossen.
Abweichungen von technischen ÖNORMEN oder dem Stand der Technik berechtigen den Auftraggeber bei Verträgen mit Unternehmern keinesfalls zu einem Anspruch, wenn eine ausreichende Funktionalität des Werkes gegeben ist.
Dem Auftraggeber als Unternehmer steht das Recht auf Verbesserung oder Austausch bzw. bei nicht wesentlichen Mängeln auch auf Preisminderung oder bei wesentlichen Mängeln auch auf Wandlung nach Wahl von FOG zu. Durch die Behebung des Mangels wird die Gewährleistungsfrist bei Unternehmen weder verlängert noch beginnt sie für den von der Mängelbehebung betroffenen Leistungsteil neu zu laufen.
Aktualisierungspflicht. Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird bei Verträgen mit Unternehmern ausgeschlossen.
Irrtum, Verkürzung über die Hälfte bei Unternehmern. Das Recht zur Anfechtung wegen Irrtums und wegen Verkürzung über die Hälfte ist ausgeschlossen.
Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese bei Verträgen mit Unternehmern nicht auf krass grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz bzw. bei Verträgen mit Konsumenten nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von FOG beruhen.
Derartige Ansprüche von Unternehmern verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung.
Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.
Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.
Haftung bei vereinbarten Fremdleistungen. Jene Dritten, welche die vereinbarten Fremdleistungen erbringen, sind bei Verträgen mit Unternehmern keine Erfüllungsgehilfen von FOG, nicht bei der Verfolgung der Interessen von FOG tätig und damit auch nicht in den Risikobereich von FOG einbezogen.
Für die vereinbarten Fremdleistungen selbst, nicht jedoch für die fachgerechten Beauftragung, Koordinierung und Bearbeitung derselben, ist somit bei Verträgen mit Unternehmern jegliche verschuldensabhängige Haftung von FOG zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert und jegliche verschuldensunabhängige Haftung von FOG ausgeschlossen.
Werden bei Verträgen mit Unternehmern die Fremdleistungen auf Weisung des Auftraggebers herangezogen, also durch diesen ausgewählt, dann ist jegliche Haftung von FOG ausgeschlossen.
Haftung bei Integration von Leistungen, Produkten, Daten und Rechte durch den Auftraggeber. FOG trifft für Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter, welche durch den Auftraggeber verarbeitet oder integriert werden, keine Haftung. Sollte FOG jedoch über die Rechtswidrigkeit der Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter informiert werden, dann ist FOG berechtigt und gesetzlich verpflichtet, diese Komponenten, Schnittstellen, Daten, Rechte oder andere Leistungen bzw. Produkte des Auftraggebers oder Dritter zu deaktivieren bzw. zu löschen bzw. den Vertrag mit dem Auftraggeber aus wichtigem Grunde aufzulösen. Der Auftraggeber hält FOG diesbezüglich schad- und klaglos.
Haftung bei der Verwendung von Services und Komponenten Dritter. Soweit FOG bei Verträgen mit Unternehmern vereinbarungsgemäß auf Services und Komponenten Dritter aufbaut, ist jegliche verschuldensunabhängige Haftung von FOG für die Services und Komponenten dieser Dritten ausgeschlossen und jegliche verschuldensabhängige Haftung zusätzlich auf das Auswahlverschulden reduziert.
Haftung bei kostenlosen Leistungen. Soweit FOG Leistungen oder Leistungsteile kostenlos erbringt, ist bei Verträgen mit Unternehmern jegliche Haftung für diese Leistungsteile ausgeschlossen.
Haftung bei gebrauchten Waren. Bei gebrauchten Waren ist das Recht auf Gewährleistung gegenüber Unternehmern vollständig ausgeschlossen, gegenüber Konsumenten ist die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr ab Übergabe begrenzt.
Beweislast bei Unternehmern. Eine Beweislastumkehr zu Lasten von FOG ist ausgeschlossen. Insbesondere das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens sind vom Auftraggeber zu beweisen.
Nachfrist bei Unternehmern. Im Fall der nicht vereinbarungsgemäßen Vertragserfüllung ist der Auftraggeber erst dann zur Geltendmachung von Ansprüchen berechtigt, wenn dieser FOG schriftlich eine angemessene, zumindest aber vierzehntägige Nachfrist gewährt hat. Dies gilt auch für die Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund.
Vertragsrücktritt bei Unternehmern. Ein Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu erklären.
Schlussbestimmungen
Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und FOG ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
Zwingendes Verbraucherrecht. Sofern bei Verträgen mit Konsumenten die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von FOG auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.
Vertrags-ÖNORM. Sofern vertragliche ÖNORMEN nicht ausdrücklich vereinbart wurden, gelten diese auch nicht.
UN-Kaufrecht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden auf Verträgen mit Unternehmern keine Anwendung.
Gerichtsstand bei Unternehmern. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen FOG und Unternehmen wird das sachlich zuständige österreichische Gericht für Waidhofen/Thaya vereinbart. FOG ist aber auch zur Klage am allgemeinen Gerichtsstand von FOG und des Unternehmens berechtigt.